Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie der Arbeitgeber von Karin reagiert - Teil 8


Am 21.12.2016 traf hier ein Schreiben der Allianz-Lebensversicherungs-AG vom 15.12.2016 ein. Darin teilt die Versicherung mit, dass sie nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber (Anmerkung: Firma GESA) die Information erhalten hat, dass Karins Arbeitsverhältnis auf Grund ihrer Erwerbsminderungsrente nicht gekündigt ist. Die Versicherung bleibt weiterhin im Gruppenvertrag von GESA Form + Funktion Displaybau GmbH. Die Firma habe der Versicherung jedoch mitgeteilt, dass die Beitragszahlung zum 01.12.2016 eingestellt wird, da Karin angeblich auf Grund der Erwerbsminderungsrente keinen tariflichen Anspruch auf die Beitragszahlung haben würde (?) Diese Behauptung - ohne konkrete Angaben auf die entsprechenden Passagen im Tarifvertrag - wird Karin juristisch prüfen lassen. Wenn nämlich Karin weiterhin in einem Arbeitsverhältnis bei der Firma GESA steht - wie die Firma der Allianzlebensversicherungs-AG gegenüber auch zu gibt - dann gelten die Bestimmungen des gültige Tarifvertrages für die Kunststoffverarbeitende Industrie Hessens auch im Falle Karins Arbeitsverhältnisses weiterhin!

Karin legte ihrem Prozessbevollmächtigen umfangreiche Unterlagen vor und formulierte ihm gegenüber ihre finanzielle Forderungen gegenüber der Firma GESA. Am 06.01.2017 teilte der Prozessbevollmächtigte mit, dass das Arbeitsverhältnis mit der Firma GESA rechtlich weiterhin besteht. Die Firma GESA wurde mit Verweis auf den Tarifvertrag über Einmalzahlung und Altervorsorge für die Kunststoffverarbeitende Industrie Hessens vom 14.11.2001, in der Fassung vom 01.07.2008 schriftlich aufgefordert, für die Jahresabschlussleistung 2016 eine Abbrechnung zu erteilen und den sich daraus ergebenden Nettobetrag bis zum 31.01.2017 an Karin zu überweisen. Außerdem wurde die Firma GESA schriftlich aufgefordert, die ausstehenden Beiträge für 2016 in Höhe von 1.141.73 € an die Allianz-Lebensversicherungs AG zu leisten.

Am 02.02.2017 wurde Karin von Ihrem Prozessbevollmächtigten darüber informiert, dass die Firma GESA im vorliegenden Fall durch einen Rechtsanwalt des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V. vertreten wird. Dieser hatte mit Schreiben (Telefax) vom 26.01.2017 Karins Ansprüche mit Hinweis auf tarifliche Vereinbarungen (TEA KVI) abgewiesen. Karin hat davon Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird sie weiterhin ihre Rechte im bestmöglichen Umfange geltend machen. Aus taktischen Gründen können hier keine weiteren Einzelheiten aufgeführt werden.

Am 01.06.2017 traf hier ein Briefumschlag der Firma GESA ein. Im Kuvert war ohne Anschreiben eine vierseitige "Jährliche Information zu Ihrer Versicherung" der Allianz Direktversicherung Klassik zum April 2017 beigelegt.

Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Karin

Nach Rücksprache mit ihren Rechtsbeiständen hat Karin am 01.07.2017 die schriftliche Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses an die Firma GESA Form + Funktion Displaybau GmbH abgefasst. Im vorliegenden Fall gilt der Manteltarifvertrag für die Kunststoffverarbeitende Industrie Hessen vom Oktober 1994 in der Fassung vom 20.12.2010. Im § 15 dieses Manteltarifvertrages werden Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses geregelt. Da Karins Arbeitsverhältnis nunmehr 20 Jahre besteht, beträgt in diesem Falle die Kündigungsfrist sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats (§ 15 Abs. III, Ende des Arbeitsverhältnisses, Ziffer 3, Buchstabe g und Ziffer 5). Karin kündigt somit zum 28.02.2018 das bestehende Arbeitsverhältnis auf. Das Kündigungschreiben wurde am 03.07.2017 zu Post gebracht und als Einschreibebrief mit der Sendungsnummer RR466552813CZ der Tschechischen Post versandt (siehe Einlieferungsbeleg). Die Firma GESA wurde gebeten, Karin umgehend die Kündigung schriftlich zu bestätigen. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde das Schreiben (Kündigung) am 05.07.2017 der Firma GESA zugestellt. Am 14.07.2017 traf hier die Bestätigung der Kündigung durch die Firma GESA vom 12.07.2017 ein.

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Letzte Aktualisierung am 30.11.2025

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