Wie die gesetzliche tschechische Rentenversicherung im Fall Karin reagiert - Teil 1
Die Èeská správa sociálního zabezpeèení (Tschechische Verwaltung der sozialen Sicherheit) (ÈSSZ) ist die größte finanziell-administrative Organisation der tschechischen Staatsverwaltung mit jährlichen Einnahmen und Aufwendungen im Gesamtumfang von fast 750 Milliarden. Tschechischen Kronen. Sie ist quasi das tschechische Gegenstück zur Deutschen Rentenversicherung. Als Teil der Staatsverwaltung ist ÈSSZ dem Ministerium für Arbeit und Soziales untergeordnet. Der Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen und von Beiträgen zur staatlichen Beschäftigungspolitik bildet mehr als ein Drittel aller Einnahmen des tschechischen Staatshaushalts. Die ÈSSZ betreut mehr als 8,5 Millionen Klienten im Bereich der Sozialversicherung. Der Leiter (Direktor) der ÈSSZ wird vom Minister für Arbeit und Soziales ernannt.
Eine der Hauptaufgaben der ÈSSZ ist der Einzug und die Eintreibung der Sozialversicherungsbeiträge, die sich aus Beiträgen zur Rentenversicherung, Krankengeldversicherung und zur staatlichen Beschäftigungspolitik zusammensetzen. Die ÈSSZ entscheidet über die Rentenversicherungsleistungen (ausgenommen Renten, die in den Wirkungskreis des Innen-, Verteidigungs- und Justizministeriums fallen) und sorgt für ihre Auszahlung. Es handelt sich um Altersrenten, Invalidenrenten, Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten. Die ÈSSZ entscheidet auch über die Leistungen der Krankengeldversicherung (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Nachteilausgleich in Schwangerschaft und Mutterschaft und Unterstützung für Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen) und sorgt für ihre Auszahlung. Bestandteil der ÈSSZ ist auch der Medizinische Dienst, der den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit der Bürger für die Zwecke der Krankengeld- und Rentenversicherung, Sozialhilfeleistungen und langfristigen Pflegeleistungen begutachtet. Die ÈSSZ übt auch Kontrolle über die von behandelnden Ärzten durchzuführende Beurteilung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aus. Gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 883/04 und 987/09 des Rates über die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit ist die ÈSSZ eine Kontaktstelle und eine kompetente Institution für Geldleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, für Rentenversicherungsleistungen und für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften. Die ÈSSZ stellt in ihrem Wirkungskreis auch die Durchführung bilateraler Sozialversicherungsabkommen sicher.
Karin und ihre Erfahrungen mit der tschechischen gesetzlichen Rentenversicherung
Karin war in der Zeit vom 01.01.1996 bis 28.02.1999 in der Tschechischen Republik rentenversichert. Die zuständige Rentenversicherung war: Okresní správa sociálniho zabezpeèení Plzen-sever, Goethova 10, 306 03 Plzeò. Karins Versicherungsnummer lautet: RÈ 59572400C0.
Am 22.02.2016 hat Karin von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd einen Rentenbescheid für Rente wegen voller Erwerbsminderung, datiert vom 11.02.2016, erhalten.A m 23.02.2016 traf hier ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd mit Datum vom 16.02.2016 ein. Darin teilte der deutsche Rentenversicherungsträger die Einleitung des Rentenverfahrens nach den europäischen Verordnungen zur Koorinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit. Am gleichen Tag hat der deutsche Rentenversicherungsträger das Rentenfeststellungsverfahren bei der für Karin zuständigen ausländischen Versicherungsträger (Èeská správa sociálního zabezpeèení, Køížova 25, 225 08 Praha 5) eingeleitet. Der tschechische Rententräger prüft nach dem für ihn geltenden Rechtsvorschriften, ob für Karin ein Rechtsanspruch aus der dortigen Versicherung besteht.
Die tschechische Rechtsgrundlage für eine tschechische Invalidenrente ist Zákon è. 155/1995 Sb. - Zákon o dùchodovém pojištìní (Gesetz Nr. 155/1995 der Gesetzessammlung - Gesetz über die Rentenversicherung). Die Invalidenrente wird dort in den §§ 38 bis 42 geregelt. In § 39 wird ein Behinderungsgrad von mindestens 70 % als 3 Grad der Invalidität anerkannt. Der § 40 Buchstabe f sieht bei einem Lebensalter von über 28 Jahren mindestens 5 Jahre Versicherungszeit vor. Die Höhe der Rente wird in § 41 geregelt. Sie Rente setzt sich aus einer Grundrente und einer Prozentrechnung zusammen. Die Grundrente ist 9 % des durchschnittlichen Monatseinkommens. Die Prozentrechung beträgt für jedes Versicherungsjahr beim 3 Grad der Invalidität 1,5 % der Grundrente.
In der Europäischen Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Euopäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2004 zur Koordinierung der System der sozialen Sicherheit. Gemäß Absatz 10 der Einleitung gild der Grundsatz der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten. Mit ihren 37 deutschen und 3 tschechischen Versicherungsjahren kommt Karin auf insgesamt 40 Versicherungsjahren und erfüllt damit die Voraussetzungen für eine Invalidenrente nach Zákon è. 155/1995 Sb. - Zákon o dùchodovém pojištìní. Mit der Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden, ausgestellt vom Versorgungsamt Fulda wird bescheinigt: "Der Gesamt Grad der Behinderung (GdB) von 70 ist gültig ab 20.11.2013" Damit erfüllt Karin auch die tschechischen Voraussetzungen für einen 3 Grad der Invalidität.
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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018
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