Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche tschechische Rentenversicherung im Fall Karin reagiert - Teil 4

VZP

Am 23.09.2016 wurde an die ČSSZ ein Schreiben mit 3 Anlagen verschickt. Darin teilte Karin mit, sie hat mit ihrem Brief vom 23.08.2016 Frau Jehličková von der Bezirksverwaltung OSSZ Plzeň-sever informiert, dass sie in der Tschechischen Republik wohnt und am 22.08.2016 eine neue Geburtsnummer: 595724/7362 bekommen hat. Karin hat keine Kenntnis darüber warum Frau Jehličková diese wichtigen Informationen nicht in die Evidenz der tschechischen Rentenversicherung aufgenommen hat. Die Hauptverwaltung der tschechischen Rentenversicherung sollte darüber schon mehr als einen Monat informiert sein. In der Anlage des Schreibens wurden übersandt: Kopie des Dokuments über die Geburtsnummer (doklad o rodném čísle), Kopie der Bestätigung über den vorübergehenden Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik (potverzení o přechodném pobytu na území ČR) und das Formular Antrag auf Ausführung der Auszahlung der Rente auf das Konto des Ehemannes in der Tschechischen Republik (žádost o zařízení výplaty důchodu poukazem na účet manžela (manželky) v České republice). Das Schreiben wurde als Einschreiben mit der Sendungsnummer RR466519684CZ der Tschechischen Post versandt. Laut Sendungsverfolgung der Tschechischen Post wurde die Sendung am 26.09.2016 zugestellt.

Am 29.09.2016 traf hier der Rentenbescheid (rozhodnutí) der ČSSZ mit Datum vom 22.09.2016 ein. Darin wird Karin ab dem 10.08.2016 eine tschechische Invalidenrente bei einer Invalidität 1. Grades zuerkannt. Die monatliche Rente beträgt lediglich 397 Tschechischen Kronen (Kč) = etwa 14,70 € !

Die monatliche tschechische Invalidenrente für Karin beträgt also lediglich 397 Tschechische Kronen. Karin ist Diabetikerin und benötigt für die intensivierte Insulinterapie täglich mindestens 4 bis 5 Blutzucker-Teststreifen. In Deutschland hat die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für alle medizinisch notwendigen Blutzucker-Teststreifen getragen. In der Tschechischen Republik werden maximal 1.000 Blutzucker-Teststreifen von der Krankenkasse jährlich pro Person genehmigt und finanziert. Was darüber hinaus geht, muss Karin selber bezahlen. Eine Packung Blutzucker-Teststreifen (Wellion Calla, 50 Stück) kostet etwa 504 Tschechische Kronen. Somit reicht die monatliche tschechische Invalidenrente noch nicht einmal aus, um 1 Packung Blutzucker-Teststreifen zu kaufen! SIEHT SO SOZIALE GERECHTIGKEIT IN DER EU IM JAHRE 2016 AUS?

Am 07.10.2016 wurde ein zweiseitiges Schreiben mit 2 Anlagen an die Hauptverwaltung des tschechischen Rentenversicherungsträgers ČSSZ. Dabei handelt es sich um einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid der ČSSZ vom 22.09.2016. Karin teilt darin mit, dass sie nicht mit der Bewertung der Invalidität ersten Grades einverstanden ist. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass Karin ab dem 01.12.2015 eine deutsche Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält. Gemäß § 43 Absatz 2 des deutschen SGB VI wird eine solche Rente nur zuerkannt, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmakrtes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Eine Kopie der ersten Seite des deutschen Rentenbescheides wurde in der Anlage beigefügt. Weiter wird gegründet, dass gemäß der Bescheinigung des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Fulda vom 18.11.2015 (Kopie ist beigefügt) der Gesamt Grad der Behinderung (GdB) bei Karin 70 beträgt. Frau MUDr. Antonie Neklanová führt aber in ihrem ärztlichen ärztlichen Gutachten an, dass Karins Arbeitsfähigkeit nur um 45 % gesunken sein. Dabei hatte die tschechiche Ärztin dieselben Unterlagen wie Herr Dr. med. Ioannis Lessis vom MDK Hessen vorliegen plus tschechischer Übersetzung. Das Sozialmedizinische Gutachten vom 16.10.2015 ist die Grundlage für Karins Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die EU-Verordnung Nr. 883/2004 fordert im Artikel 4 die Gleichstellung von Leistungen in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft. Deshalb bittet Karin die ČSSZ, dass ihr eine Invalidität des dritten Grades gemäß § 38 Absatz 2 Buchstabe c des Gesetzes 155/2004 zuerkannt wird. Das Schreiben wurde als Einschreiben mit der Sendungsnummer RR587922707CZ der Tschechsichen Post verschickt. Laut Sendungsverfolgung der Tschechischen Post wurde das Schreiben am 10.10.2016 zugestellt.

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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

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