Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie der Arbeitgeber von Karin reagiert - Teil 3


Am 01.03.2016 wurde ein Schreiben an die Personalabteilung der Firma GESA verschickt. Zu ihrer Entlastung übersandte Karin der Firma noch ihren Spintschlüssel. Das Schreiben wurde als Einschreiben mit der Sendungsnummer RB773194068DE der Deutschen Post versendet. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde die Sendung am 02.03.2016 zugestellt.

Am 04.03.2016 traf hier ein Schreiben der Personalabteilung der Firma GESA ein. Darin teilte Frau U. K. mit, dass die Firma Karins Schreiben vom 23.02.2016 erhalten hat, in dem sie die Firma über den Bezug der Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 01.12.2015 informiert hat. Gleichzeitig wurde mit dem Schreiben ein Nachtrag zum Versicherungsschein der Allianz Lebensversicherung vom 18.02.2016 mitgeschickt. Bei dieser Versicherung ist der Versicherungsnehmer GESA Form u. Funktion Displaybau GmbH Personalabteilung; die versicherte Person ist Karin.

Am 15.03.2015 hatte Frau Sandra Grimm von der AOK Hessen dem Ehemann von Karin in einer E-Mail mitgeteilt, dass angeblich die Firma GESA in der vergangenen Woche mehrfach telefonisch nicht zu erreichen war. Um den Sachverhalt zu klären, wurde am 15.03.2016 eine E-Mail an die Firma verschickt und dort nachgefragt, ob es richtig sei, dass die Firma GESA letzte Woche mehrfach telefonisch nicht zu erreichen gewesen sei. Es erfolgte umgehend eine Lesebestätigung durch Herrn H. J. S.. Kurz darauf wurde eine E-Mail zugestellt. Darin teilte Frau U. K. mit, dass das Personalbüro zwischen 9 Uhr und 14:30 Uhr durch zwei Personen besetzt ist. In der Zeit von 14:30 bis 16:30 Uhr ist dort eine Person anwesend. Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine Nachricht auf Mailbox oder per E-Mail zu hinterlassen, damit zurückgerufen werden kann.

Am 16.03.2016 wurde eine E-Mail an die Personalabteilung der Firma GESA gesandt. Darin wurde angefragt, ob zwischenzeitlich der Zustellbescheid des Integrationsamtes (Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Versorgungsamt) bei der Firma eingetroffen und hiermit das Arbeitsverhältnis offiziell aufgehoben ist. Auch wurde angefragt, ob das gewünschte Arbeitszeugnis ausgestellt und zugesandt worden ist.

Frau U. K. vom Personalbüro der Firma antwortete umgehend mit einer E-Mail. Darin wurde mitgeteilt, dass der Firma bisher kein Zustellungsbescheid des Integrationsamtes vorliegt. Statt dessen hat die Firma einen Anruf (offenbar vom Versorgungsamt Fulda) erhalten. Wann der Anruf erfolgt ist, wurde nicht mitgeteilt. In dem Anruf wurde mitgeteilt, das sich beide Parteien (GESA und Karin) über das Ende des Arbeitsverhältnisses verständigen sollen. Dazu gäbe es 2 Wege, die Frau K. nach Rücksprache mit dem Ehemann von Karin und der Geschäftsleitung abstimmen müsste. 1.) Genehmigung beim Integrationsamt einholen, arbeitgeberseitige Kündigung. 2.) Aufhebungsvertrag ohne Integrationsamt.

Noch am 16.03.2016 wurde an Frau U. K. von der Personalabteilung eine E-Mail gesandt. Darin wurde mitgeteilt, dass ein Zwischenzeugnis nicht gewünscht wird und ein Endzeugnis ausreichend ist. Was das Ende des Arbeitsverhältnisses betrifft, so wird die erste Variante bevorzugt. Der Arbeitgeber soll sich also die Genehmigung beim Integrationsamt einholen und nach Zustellung des Zustellungsbescheides durch das Integrationsamt eine arbeitgeberseitige Kündigung aussprechen.

Da die ergebete Lesebestätigung für die E-Mail vom 16.03.2016 nicht erfolgte, wurde am 17.03.2016 eine E-Mail gesandt und nachgefragt, ob die E-Mail vom Vortag angekommen ist.

Da nach gut einer Stunde immer noch keine Rückmeldung erfolgt war, wurde an die allgemeine Firmen-E-Mail-Adresse eine zweite E-Mail gesandt. Es erfolgte dann umgehend eine Lesebestätigung durch Herrn H. J. S..

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Letzte Aktualisierung am 30.11.2025

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