Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie der Arbeitgeber von Karin reagiert - Teil 7


Am 15.07.2016 traf hier ein Schreiben der Firma GESA vom 12.07.2016 ein. Dem Kurzbrief war eine vierseitige "Jährliche Information zu Ihrer Versicherung Allianz Direktversicherung Klassik zum 01.01.2016 beigelegt. Die Firma GESA hatte am 01.12.2010 die Lebensversicherung zu Gunsten von Karin abgeschlossen. Rechtsgrundlage ist der Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie". Dieser wurde am 01.07.2008 zwischen dem Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., Fachabteilung Kunststoffverarbeitende Industrie, Wiesbaden und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Hessen-Thüringen, Frankfurt abgeschlossen. Karin wurde von der Firma GESA mit Schreiben vom 27.10.2010 davon unterrichtet, wie sie in den Genuss des Demografiebetrages kommen kann.

Am 28.11.2016 traf hier mit normaler Post ein Schreiben der Allianz-Lebensversicherung ein. In der generös formulierten Einleitung heißt es: "...damit Sie im Alter besser abgesichert sind, hat Ihr bisheriger Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für Sie abgeschlossen. (Anmerkung: Das ist falsch! Der Arbeitgeber hat die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, weil er nach dem Tarifvertrag dazu verpflichtet ist. Nicht mehr und nicht weniger.) Nun haben wir erfahren, dass Sie nicht mehr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sind beziehungsweise in Kürze ausscheiden." ???

Bisher hat Karin von der Firma GESA Form + Funktion Displaybau GmbH keine Nachricht erhalten, dass das bestehende ungekündigte und unbefristete Arbeitsverhältnis aufgehoben ist. Dazu braucht die Firma die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes (hier: Versorgungsamt Fulda)! Diese liegt offenbar (noch) nicht vor. Solange das Arbeitsverhältnis rein rechtlich besteht, gilt der entsprechende Tarifvertrag. Nach dem Tarifvertrag ist die Firma verpflichtet bei einem bestehenden Arbeitsvertrag auch die betriebliche Altersversorgung weiterhin finanziell zu tragen. Was soll das? Will sich die Firma auf diese Weise aus der Verantwortung stehlen? Karin wird den Sachverhalt rechtlich nachprüfen lassen!

Am 08.12.2016 wurde an die Allianz-Lebensversichrungs-AG ein Schreiben verschickt. Darin teile Karin der Allianz-Lebensversicherung mit, dass sie juristisch weiterhin in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Firma GESA steht. Die Firma hat bisher kein juristisch gültiges Dokument vorgelegt, aus dem das Gegenteil hervorgeht. Deshalb ist die Firma weiterhin verpflichtet, die tarifvertraglich vereinbare betriebliche Altersversorgung in Form der Allianz-Direktversicheung Klassik aufrecht zu erhalten und zu finanzieren. Das Schreiben wurde als Einschreibebrief mit der Sendungsnummer RR587840013CZ der Tschechischen Post versandt. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde das Schreiben am 12.12.2016 dem Empfänger zugestellt.

Am 19.12.2016 traf hier mit normaler Post ein Schreiben der Firma GESA ein. Das Datum der Post auf dem Umschlag lautet 14.12.2016. Im Umschlag befand sich ohne Begleitschreiben ein Nachtrag zur Versicherung Nr. 8/701495/43 bei der Allianz Lebensversicherungs-AG ! Aus dem Begleitschreiben der Versicherung geht hervor, das der Versicherungsvertrag zum 01.12.2016 beitragsfrei gestellt ist.

Bisher hat die Firma GESA Form + Funktion Displaybau GmbH immer noch nicht ein rechtlich gültiges Dokument vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass das bestehende ungekündigte und unbefristete Arbeitsverhältnis aufgehoben ist. Auch bis jetzt hat die Firma GESA offenbar keine Zustimmung des Versorgungsamtes Fulda für die Aufhebung des Arbeitsvertrages mit Karin erhalten. Damit besteht das Arbeitsverhältnis de jure uneingeschränkt weiter. Es gelten laut Arbeitsvertrag dabei weiterhin die Bestimmungen des Tarifvertrages für die kunststoffverarbeitende Industrie Hessens. Entgegen den tarifvertraglichen Bestimmungen hat die Firma GESA nun rechtswidrig die Zahlungen für die Altersversorgung für Karin eingestellt.. Damit wird immer deutlicher, dass sich die Firma GESA über geltendes Recht hinwegsetzt. Karin hat deshalb veranlasst, dass rechtliche Schritte gegen die Firma GESA eingeleitet und umfangreiche fianzielle Ansprüche geltend gemacht werden.

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Letzte Aktualisierung am 30.11.2025

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