Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie der Arbeitgeber von Karin reagiert - Teil 6


Am 06.06.2016 wurde ein Schreiben an die Firma GESA als Antwort auf deren Schreiben (ohne Datumsangabe !) gesendet. Darin verwies Karin auf folgende Tatsachen:

  • von der Firma GESA wurde Karin damit zum ersten Male ein BEM-Verfahren angeboten;

  • aufgrund von Karin krankheitsbedingten Fehlzeiten im Jahre 2015 war die Firma GESA spätestens zum 26.06.2015 verpflichtet gewesen, Karin das Betriebliche Eingliederungsmanagment (BEM) anzubieten;

  • Karins Erkrankungen bestehen auf Dauer, die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen können durch therapeutische Maßnahmen nicht wesentlich beeinflusst werden;

  • seit dem 01.12.2015 bezieht Karin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung - die zeitlich nicht befristet ist - sondern längstens bis zum Erreichen der Regelsaltersgrenze (23.09.2025) gezahlt wird.

Das 11 Monate verspätete Angebot der Firma GESA kommt also zu einem Zeitpunkt, zu dem eine BEM-Maßnahme nicht mehr greifen kann. Deshalb ist das Schreiben der Firma GESA gegenstandslos. Karin teilte der Firma GESA mit, dass diese weder ein Ja noch ein Nein zu der verspätet angebotenen BEM-Maßnahme erhält. Das Schreiben wurde als Einschreibebrief mit der Sendungsnummer RR006344579CZ der Tschechischen Post verschickt. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde das Schreiben am 14.06.2016 zugestellt.

Zu Karins Entlasung wurde mit einem separaten Schreiben das Versorungsamt Fulda von dem Schreiben der Firma GESA ohne Datumsangabe und von Karins Stellungnahme vom 06.06.2016 benachrichtigt. Diesem Schreiben waren verschiedene Anlagen beigefügt.

Am 28.06.2016 traf hier ein Schreiben der Firma GESA vom 23.06.2016 ein. Darin wiederholte die Firma die Einladung zu einer BEM-Maßnahme (!). Darin heißt es auszugsweise wörtlich: "Zunächst einmal sind wir nicht der Ansicht, dass die BEM in Ihrem Fall "nicht mehr greifen kann und damit gegenstandslos geworden ist". Die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM besteht, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Die bedeutet jedoch nicht, dass das BEM "gegenstandlos" wird, wenn es erst durchgeführt wird, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, ohne dass zuvor ein BEM durchgeführt wurde. Ist dies der Fall, dann bleibt die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM eben einfach weiterhin bestehen."

Weiter heißt es: "Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass wir schlimmstenfalls über die krankheitsbedingte Beendigung des mit Ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses nachdenken und die entsprechenden Voraussetzungen prüfen müssen, wenn Sie die Durchführung des BEM ablehnen und uns auch keine Informationen zur Verfügung stellen können, die unsere negative Prognose erschüttern können."

Im Hinblick darauf, dass Karin seit dem 01.12.2016 eine zeitlich nicht befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, wirken diese Ausführungen realitätsfremd. Es entsteht der Eindruck, dass die Firma die sinnlose Argumentation und Handlungsweise nur deshalb durchführt, damit sie die gesetzlichen Voraussetzungen in Bezug auf die vorgeschriebene BEM-Maßnahme erfüllen und Versäumnisse in der Vergangenheit kaschieren kann.

Karin antwortete mit Schreiben vom 28.06.2016 der Firma GESA. Darin nahm sie noch einmal auf ihr Schreiben vom 06.06.2016 bezug. Die Firma GESA ignoriert die in dem genannten Schreiben aufgeführten Tatsachen. Die Ausführungen in dem Schreiben der Firma GESA vom 23.06.2016 haben mit der Realität nichts gemeinsam. Es entsteht der Eindruck, dass die Firma mit der hartnäckigen Thematisierung "BEM-Maßnahme" sich lediglich eine Alibifunktion schaffen möchte, um die Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses gemäß den bestehenden gesetzlichen Vorschriften durchführen zu können. Damit will die Firma GESA anscheinend von Versäumnisse in der Vergangenheit ablenken. Karin wurde zuvor noch nie eine BEM-Maßnahme angeboten, zu einem Zeipunkt als diese noch hätte greifen können. Jetzt ist es dafür einfach zu spät. Das Schreiben wurde am 29.06.2016 als Einschreibebrief mit der Sendungsnummer RR251408275CZ der Tschechischen Post versandt.

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Letzte Aktualisierung am 30.11.2025

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