Wie die gesetzliche Rentenversicherung im Fall Karin reagiert - Teil 10
Am 31.10.2016 traf hier ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd vom 13.10.2016 ein. Es war die Antwort auf Karins Schreiben vom 04.10.2016. In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass der Rentenversicherungsträger das Schreiben an die AOK Hessen weitergeleitet habe. Für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung ist die Zuständigkeit der Krankenversicherung gegeben.
Am 01.11.2016 wurde an die Deutsche Rentenversichrung Bayern Süd ein Schreiben vom Vortag verschickt. Dem Schreiben war eine Kopie des Schreibens der AOK Hessen vom 25.10.2016 beigefügt. Der Rentenversicherungsträger wurde darüber informiert, dass aufgrund des Bescheides der AOK Hessen vom 25.10.2016 bei Karin seit dem 02.02.2016 die Durchführung der Kranken- und Pflegeversicherung nach deutschen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Der Rentenversicherungsträger wurde aufgefordert, dass Karin umgehend die zu unrecht einbehaltenen Beträge zurückerstattet werden. Gleichzeitig wurde um Übersendung eines aktuallisierten Rentenbescheides gebeten. Das Schreiben wurde als Einschreiben mit der Sendungsnummer RR466523539CZ der Tschechischen Post versendet. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde die Sendung am 03.11.2016 zugestellt.
Am 15.11.2016 erfolgte eine Gutschrift auf Karins Konto in Höhe von 951,80 €. Auftraggeber war die Deutsche Post AG Renten Service. Der Verwendungszweck lautet RV-EINMALIG. Offensichtlich handelt es sich dabei um die Rücküberweisung für die einbehaltenen Beiträge für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung für die Monate Februar bis Oktober 2016.
Am 24.11.2016 traf hier mit normaler Postsendung ein Rentenbescheid vom 04.11.20116 der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd ein. Die Tatsache, dass ein solch wichtiges Schreiben, welches eine Rechtsmittelbelehrung und ein Widerspruchsrecht von drei Monaten enthält, nicht per Einschreiben sondern mit normaler Post versandt wird, zeigt wie es in Deutschland mit der vermeindlichen Rechtsstaatlichkeit in Wirklichkeit aussieht! Die monatliche Rente ab dem 01.11.2016 beträgt 989,30 €. Beiträge für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung werden jetzt nicht mehr einbehalten. Für die Zeit vom 02.02.2016 bis zum 31.10.2016 beträgt die Nachzahlung 951,80 €. Diese Nachzahlung hatte Karin bereits am 15.11.2016 erhalten.
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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018
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