Wie die gesetzliche Rentenversicherung im Fall Karin reagiert - Teil 8
Am 23.02.2016 traf hier ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd mit Datum vom 16.02.2016 ein. Darin teilte der deutsche Rentenversicherungsträger die Einleitung des Rentenverfahrens nach den europäischen Verordnungen zur Koorinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit. Am gleichen Tag hat der deutsche Rentenversicherungsträger das Rentenfeststellungsverfahren bei der für Karin zuständigen ausländischen Versicherungsträger eingeleitet.
Die Anschrift und das Aktzenzeichen lauten: Èeská správa sociálního zabezpeèeni (ÈSSZ), Køízova 25, 225 08 Praha 5, Tschechische Republik, Aktenzeichen unbekannt (?).
Der ausländische Rentenversicherungsträger prüft nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften, ob für Karin ein Anspruch auf Rente aus der dortigen Versicherung besteht. Auf die Bearbeitungsdauer beim ausändischen Versicherungsträger hat der deutsche Rentenversicherungsträger keinen Einfluss. Bei Fragen wird empfohlen sich unmittelbar mit dem vorgenannten Träger in Verbindung zu setzen.
Am 26.02.2016 wurde ein zweiseitiges Schreiben mit Anlagen an die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd versandt. Darin verwies Karin auf den Umstand, dass sie in Zukunft ihren Wohsitz ausschließlich in der Tschechischen Republik hat und auf die Notwendigkeit, dass ihre Krankenversicherung der Rentner bei einer tschechischen gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen muss. Dem Schreiben beigefügt ist das Protokoll der tschechischen Krankenkasse VZP vom 25.02.2016 mit deutscher Übersetzung. Das Schreiben wurde als Einschreiben mit der Sendungsnummer RR006333409CZ der Tschechischen Post versandt.
Am 11.03.2016 traf hier ein Schreiben Der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd vom 29.02.2016 ein. Es betraf die Nachzahlung aufgrund der mit Bescheid vom 11.02.2016 gewährten Rente. Die einbehaltene Rentenachzahlung beträgt 3.384, 18 €. Darauf hat die AOK Hessen einen Erstattungsanspruch in Höhe von 1.722.23 € erhoben. Es verbleibt mithin ein Restbetrag in Höhe von 1.661,95 €. Dieser Betrag wurde Karin bereits am 07.03.2016 als einmalige Rentenzahlung überwiesen.
Am 18.03.2016 wurde eine E-Mail an die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd verschickt. Als Anlage war der E-Mail das Schreiben der ÈSSZ vom 17.03.2016 beigefügt. Dem deutsche Rentenversicherungsträger wurde wurde das Aktenzeichen des Vorgangs beim tschechischen Rentenversicherungsträger ÈSSZ mitgeteilt: È. j.: 595 764 6035/4210. Dann wurde die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd gebeten, an den tschechischen Rentenversicherungsträger ÈSSZ die beiden Formulare E 213 D und E 205 D zu schicken, damit dort der Vorgang weiter gearbeitet werden kann.
Der Eingang der E-Mail wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd sofort durch eine automatische E-Mail bestätigt. Darin wurde mitgeteilt, dass der zuständige Sachbearbeiter, Herr Thomas Pils, nicht anwesend ist und erst am 06.04.2016 - also in knapp drei Wochen - wieder auf seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Nach seiner Rückkehr wird der Mitarbeiter dann die Nachricht beantworten.
Der Inhalt der E-Mail vom 18.03.2016 wurde sicherheitshalber noch als Schreiben am 18.03.2016 erstellt und am 21.03.2016 versandt. Der Einschreibebrief hat die Sendungsnummer RR006336042CZ der Tschechischen Post.
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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018
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